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VEREIN  SHIATSU-AUSTAUSCH NORDWESTSCHWEIZ​

 

REGIONALGRUPPE FÜR SHIATSU-PRAKTIZIERENDE

Die seit vielen Jahren aktive Shiatsu-Regionalgruppe Nordwestschweiz wurde am 22.10.2015 in einen Verein mit dem Namen «Shiatsu-Austausch Nordwestschweiz» umgewandelt.

 

STATUTEN

 

Name und Sitz

Unter dem Namen «Shiatsu-Austausch Nordwestschweiz» (Regionalgruppe für Shiatsu-Praktizierende) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

Postadresse:

Shiatsu-Austausch Nordwestschweiz 

c/o Beatrice Bitterlin 

Bergweg 8 

4450 Sissach

Zweck

Der «Shiatsu-Austausch Nordwestschweiz» inspiriert und fördert den kollegialen Austausch zwischen Shiatsu-Praktizierenden in einem Klima der Offenheit, des Vertrauens und gegenseitigen Respekts auf fachlicher

und menschlicher Ebene. Er unterstützt die Erweiterung des Horizonts und die gemeinsame Weiterentwicklung der Shiatsu-Praktizierenden durch theoretisches Wissen und praktisches Arbeiten mit Fokus auf Shiatsu.

Der Shiatsu-Austausch findet mindestens fünfmal im Jahr in geeigneten Räumlichkeiten in Basel statt. Für die Teilnahme wird ein Jahresbeitrag von CHF 30 erhoben. Willkommen sind Shiatsu-Praktizierende sowie

Studierende aus höheren Stufen der Shiatsu-Ausbildung. Für die Teilnahme am Shiatsu-Austausch ist weder die Mitgliedschaft im Verein noch im Shiatsu-Verband erforderlich. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Ziele und erstrebt keinen Gewinn.

Mittel:

Zur Verfolgung des Vereinszwecks kann der Verein auf folgende mögliche Einnahmequellen zurückgreifen:

  1. Teilnehmerbeiträge

  2. Gönnerbeiträge

  3. Erträge aus eigenen Veranstaltungen

  4. Stiftungsgelder

  5. Spenden und Zuwendungen aller Art

 

Mitgliedschaft:

Der Verein besteht aus folgenden ordentlichen Mitgliedern:

  • Petra Arida

  • Esther Müller

  • Beatrice Bitterlin

Der Austritt eines Mitgliedes ist jeweils auf Ende Jahr oder in gegenseitigem Einverständnis möglich. Ein Mitglied kann jederzeit wegen Verletzung der Statuten aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung

  2. der Vorstand

 

Mitgliederversammlung:

Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im Dezember statt. Die Mitglieder werden mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen.

Die Mitgliederversammlung hat folgende unentziehbare Aufgaben und Kompetenzen:

  1. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung 


  2. Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands 


  3. Genehmigung der Jahresrechnung 


  4. Entlastung des Vorstandes 


  5. Kenntnisnahme des Jahresbudgets 


  6. Kenntnisnahme des Jahresprogramms 


  7. Beschlussfassung über weitere vom Vorstand eingebrachte Geschäfte 


  8. Änderung der Statuten

Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, sofern mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem absolutem Mehr der anwesenden Stimmberechtigten. Statutenänderungen benötigen die Zustimmung aller Mitglieder. Über die gefassten Beschlüsse wird ein Beschlussprotokoll erstellt.

Vorstand:

Der Vorstand besteht aus den Mitgliedern, er konstituiert sich selber. Der Vorstand versammelt sich, so oft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.

Die Aufgaben des Vorstands sind:

  1. Miete geeigneter Räumlichkeiten

  2. Erarbeitung und Versand des Jahresprogramms

  3. Präsenz mindestens eines Vorstandsmitglieds am Shiatsu-Austausch

  4. Buchführung über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins inkl. Vermögenslage

  5. Aktualisierung und Unterhalt einer Webseite

Der Vorstand ist von den Teilnehmerbeiträgen befreit. Er ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig und hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.

Zeichnungsberechtigung:

Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien, für Teilnahmebestätigungen genügt eine Einzelunterschrift.

Haftung:

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Auflösung des Vereins:

Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit Zustimmung aller Mitglieder aufgelöst werden.

Inkrafttreten:

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung in Basel am 22.10.2015 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten. Die Statuten wurden am 12.12.2018 angepasst.

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